Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Auszug Hochbau)
Verordnung über die Berufsausbildung
in der Fassung vom 20. Februar 2009
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102), geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 20. Februar 2009 (BGBl. I S. 399) (Auszug für den Bereich Hochbau)
- Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin
- Maurer/Maurerin
- Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
- Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin
- Maurer/Maurerin
- Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.