Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 13. April 2018

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Stein‐metzin und Steinbildhauerin vom 13. April 2018 (BGBl. I S. 447 vom 19. April 2018)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer/zur Steinmetzin und Steinbildhauerin vom 9. Mai 2003 (BGBl. I S. 690; 2004 I S. 2601) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.06.2018
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 6102223b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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