Schuhfertiger/Schuhfertigerin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 28. Februar 2017

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin vom 28. Februar 2017 (BGBl. I S. 309 vom 3. März 2017)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger/zur Schuhfertigerin vom 11. Mai 1998 (BGBl. I S. 909), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Februar 2011 (BGBl. I S. 262) geändert worden ist, außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 16.03.2017
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102119c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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