Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 18. Mai 2004
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (BGBI. I S. 993 vom 27. Mai 2004) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2004)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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