Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Auszug Hochbau)

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 20. Februar 2009

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102), geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 20. Februar 2009 (BGBl. I S. 399) (Auszug für den Bereich Hochbau) nebst Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999, geändert durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29. Januar 2004) (Auszug für den Bereich Hochbau)

- Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin
- Maurer/Maurerin
- Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 11.01.2018
  • Umfang: 92 Seiten
  • Artikelnr: 61021113b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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