Feinwerkmechanikermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsbild

vom 18. Januar 2022

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Feinwerkmechaniker-Handwerk (Feinwerkmechanikermeisterverordnung - FeinwerkMechMstrV), veröffentlicht im BGBl Nr. 391 vom 06.12.2024

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer-(Mühlenbauer-)Handwerk vom 8. April 1976 (BGBl. I S. 933), die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil der Meisterprüfung für das Werkzeugmacher-Handwerk vom 9. Juni 1975 (BGBl. I S. 1332), die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Dreher-Handwerk vom 9. Juni 1975 (BGBl. I S. 1329) und die Verordnung über das Berufsbild für das Feinmechaniker-Handwerk vom 12. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1398) außer Kraft.

Das PDF ist barrierefrei.

In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 15.02.2022
  • Umfang: 12 Seiten
  • Artikelnr: 6102691b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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