Berufsgruppen
- (Innen-)Ausbauberufe
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- Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe
- Hoch- und Tiefbauberufe
- Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe
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- Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung
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- Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung)
- Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe
ARTIKELDETAILS
Tiermedizinischer Fachangestellter / Tiermedizinische Fachangestellte
Verordnung über die Berufsausbildung
2005, 24 Seiten
vom 22. August 2005
Artikelnummer: 61021273
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Tiermedizinische Fachangestellte vorwiegend in Tierarztpraxen und Tierkliniken. Darüber hinaus können sie auch in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung tätig sein. Außerdem werden sie in der medizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und Veterinärwesens eingesetzt.
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