Berg- und Maschinenmann/Berg- und Maschinenfrau
Verordnung über die Berufsausbildung
in der Fassung vom 29. Juli 2013
Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann/zur Berg- und Maschinenfrau vom 22. Juni 1979 (BGBl. I S. 837 vom 4. Juli 1979), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. Juli 2013 (BGBl. I S. 2834 vom 2. August 2013).
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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