Berufsgruppen
- (Innen-)Ausbauberufe
- Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe
- Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung
- Berufe in Recht und Verwaltung
- Berufe in Unternehmensführung und -organisation
- Berufliche Fortbildung
- Darstellende und unterhaltende Berufe
- Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe
- Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie
- Fachpraktikerberufe
- Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten
- Gartenbauberufe und Floristik
- Gebäude- und versorgungstechnische Berufe
- Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe
- Hoch- und Tiefbauberufe
- Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe
- Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und verarbeitung
- Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe
- Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
- Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe
- Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe
- Meachatronik-, Energie- und Elektroberufe
- Medizinische Gesundheitsberufe
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe
- Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik
- Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung
- Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau
- Reinigungsberufe
- Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung
- Schutz-, Sicherheits- und Überwachsungsberufe
- Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe
- Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe
- Textil- und Lederberufe
- Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe
- Verkaufsberufe
- Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung)
- Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe
ARTIKELDETAILS
Florist / Floristin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
2002, 28 Seiten
in der Fassung vom 2. Juli 2002
Artikelnummer: 61021037a
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Die Pflege von Pflanzen und die Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck sind die Kernaufgaben der Floristen. Unter Beachtung von Umwelt- Natur- und Artenschutz fertigt sie für jeden Anlaß entsprechende Arrangements aus Blüten und Pflanzen und gehen dabei auf Kundenwünsche ein, insbesondere bei Sträußen, Gestecken, Kränzen, Girlanden und Pflanzungen, sowie bei Trauer-, Hochzeits-, Tisch- und Raumschmuck. Ein wichtiger Teil der beruflichen Aufgaben sind die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen.
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