Wasserbauer/Wasserbauerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 26. Mai 2004
Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin vom 6. Mai 2004 (BGBl. I S. 1078 vom 22. Juni 2004)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserbauer-Ausbildungsverordnung vom 12. März 1991 (BGBI. 1 S. 664, 914) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserbauer-Ausbildungsverordnung vom 12. März 1991 (BGBI. 1 S. 664, 914) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.