Metall- und Glockengießer/Metall- und Glockengießerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 15. Mai 1998
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer/zur Metall- und Glockengießerin vom 15. Mai 1998 (BGBl. I S. 996 vom 27. Mai 1998) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Metall- und Glockengießer/Metall- und Glockengießerin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 27. März 1998, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 177 vom 22. September 1998)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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