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VG Wort

Liebe Autor:innen und Herausgebenden,,

Sie haben ein Werk oder einen Beitrag verfasst und uns zur Veröffentlichung anvertraut. Wir haben das Werk für Sie aufbereitet und vertreiben es. Manche Nutzer:innen kaufen es nicht, sondern kopieren daraus. Das ist vollkommen legal, denn die Herstellenden und Betreibenden von Scannern, Kopierern usw. zahlen eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT). Die VG WORT vertritt die Interessen aller Urheber:innen (an Textwerken) und schüttet das Geld an sie aus.

Wir möchten Sie also ermuntern oder erinnern, einen Vertrag zur Wahrnehmung Ihrer Rechte mit der VG WORT zu schließen und Ihr Werk oder Ihren Beitrag dort anzumelden. Sie bekommen dann die jährliche Ausschüttung direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Wie Sie vorgehen, stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor. 

Bedenken Sie: Urheberrecht ist ein Menschenrecht (Art. 27 Abs. 2 der UN-Menschenrechtscharta). Nehmen Sie also getrost Ihr Recht wahr! 

Vanessa Leppert
Verlagsleitung

Ausschüttung

Wie werde ich als Urheber:in an der Ausschüttung beteiligt?

Einmalig als Urheber:in registrieren
Schließen Sie mit der VG WORT den Wahrnehmungsvertrag ab. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren und erhalten eine sogenannte Karteinummer. Die Karteinummer ist gewissermaßen Ihr Ausweis bei der VG WORT. Für Urheber:innen ist die Registrierung kostenlos. 

Publikationen melden
Melden Sie alle Ihre Publikationen bei der VG WORT: Zeitschriftenartikel, Buchbeiträge, Monografien und Editionen. Das geht online oder per Meldeformular. Beim Ausfüllen des Meldeformulars unterstützt Sie die Ausfüllhilfe. Für Wissenschafts- und Fachautor:innen gibt es ein spezielles Merkblatt, in dem der Ablauf des Meldeverfahrens genau beschrieben wird.  

Bitte beachten Sie den Stichtag 31. Januar! Bis dahin muss Ihre Meldung eingegangen sein für alle wissenschaftlichen und Fachtexte aus den zurückliegenden Jahren – drei Jahre für Bücher und zwei Jahre für Beiträge. 

Für Internetpublikationen gibt es ein eigenes Melde- und Ausschüttungsverfahren (METIS). Wir beteiligen uns für Sie an METIS. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

VG WORT

Vergütungsansprüche wahrnehmen – Mitglied werden 

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) verwaltet die urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autorinnen und Autoren in Deutschland. Für die Nutzung geschützter Werke, wie beispielsweise analoge und digitale Kopien oder Leserechte in Bibliotheken, zahlt die VG Wort jährlich eine Vergütung an ihre anspruchsberechtigten Mitglieder.

Anspruchsberechtigt sind alle Urheber:innen, die wissenschaftliche Werke, Sach- und Fachtexte erarbeiten, übersetzen oder herausgeben. Also auch Sie! 

VG WORT