Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Online-Shop wbv.de von wbv Media

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Bestellungen von Produkten, die im Online-Shop wbv.de angeboten werden. Sie gelten sinngemäß ebenfalls für Bestellungen dieser Produkte auf anderen Bestellwegen als dem Online-Shop.
(2) Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
(3) Der Vertrag kommt zwischen dem/der Besteller:in (nachfolgend: Auftraggeber) und der wbv Media GmbH & Co. KG (Impressum) (nachfolgend: Auftragnehmer) zustande. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Besteller Verbraucher oder Unternehmer ist.
(4) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
(2) Eine rechtsverbindliche Bestellung gibt der Auftraggeber mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ab.
(3) Der Auftragnehmer bestätigt den Zugang einer Bestellung unverzüglich per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch eine Annahmeerklärung des Auftragnehmers mittels gesonderter E-Mail (Auftragsbestätigung) angenommen wird.
(5) Der Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von zwei Werktagen durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Die Frist beginnt mit Abgabe des Angebots durch Anklicken des Bestellbuttons.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie ein Formular zur Ausübung des Widerrufsrechts sind unter folgendem Link abrufbar: Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

§ 4 Lieferung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
(2) Die Lieferfristen hängen von der jeweiligen Bestellung ab und ergeben sich aus den jeweiligen Waren- und Leistungsbeschreibungen.
(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 5 Lieferverzögerungen und höhere Gewalt

(1) Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende lieferverzögernde Ereignisse von vorübergehender Dauer – insbesondere Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten – sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die Störung verursachten Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist, die es dem Auftragnehmer ermöglicht, seiner Leistungsfrist nachzukommen.
(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber zeitnah über das Ereignis nach Absatz 1 informieren.
(3) Die Lieferfrist wird außerdem verlängert, soweit die Behinderung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers verursacht worden ist, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(4) Eine Haftung des Auftragnehmers ist in den in Absatz 1 und 3 genannten Fällen ausgeschlossen.

§ 6 Preise; Versandkosten; Zollgebühren

(1) Sämtliche Preisangaben im Online-Shop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer für Deutschland und verstehen sich in Euro und zuzüglich anfallender Versandkosten.
(2) Die Versandkosten ergeben sich aus dem Umfang der Bestellung. Sie werden im Warenkorb angezeigt vor dem Abschluss der Bestellung. Die Versandkosten werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Erfüllt der Auftragnehmer die Bestellung gemäß § 4 Abs. 3 durch Teillieferungen, entstehen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Auftraggebers, entstehen für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Macht der Auftraggeber wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erstattung bereits bezahlter Kosten für den Versand an ihn (Hinsendekosten) verlangen (§ 357 Abs. 1 BGB). Der Auftraggeber trägt im Falle des Widerrufs jedoch die zusätzlichen Kosten, die entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat (§ 357 Abs. 2 BGB).
(5) Für Lieferungen können zusätzlich zu den angegebenen Preisen Zölle, Einfuhrabgaben und/oder Steuern anfallen. Diese Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden nicht vom Auftragnehmer übernommen. Sie können entweder direkt vom zuständigen Zollamt oder vom Versanddienstleister bei der Zustellung erhoben werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Für Unternehmer gilt Folgendes:
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet wer-den. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.
(2) Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
(3) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
(4) Bei Verarbeitung oder Umbildung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ 8 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der bei Beginn des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsart. Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er, wenn er Verbraucher ist, dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

§ 9 Aufrechnung; Zurückbehaltung

(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Auftragnehmer gelieferte Waren 12 Monate. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt weiterhin die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Auftragnehmer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

Weitere Hinweise Gesetzliche Informationspflichten

§ 11 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen be-ruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12 Periodika, Abonnements, Bestellungen zur Fortsetzung

(1) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Publikationen (Abonnements von Zeitschriften, E-Journals und Loseblattwerke mit Bestellung der Ergänzungslieferungen zur Fortsetzung) werden, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können vom Kunden mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Bei Vereinbarung einer zeitlich bestimmten Vertragsdauer wird das Vertragsverhältnis, sofern es nicht zuvor mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer gekündigt wird, danach auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Das unbefristete Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
(3) Bei Bestellung eines Grundwerkes von Loseblattwerken gelten auch die Ergänzungslieferungen im Abonnement/zur Fortsetzung auf die Dauer wenigstens eines Jahres als mitbestellt. Die Lieferung des Grundwerkes ohne Ergänzungen ist ausgeschlossen.
(4) Als zeitlich bestimmte Vertragsdauer können gem. § 309 Nr. 9 a) BGB können höchstens zwei Jahre vereinbart werden.
(5) Die Entgelte für Abonnements von Zeitschriften, E-Journals und den Bezug von Loseblattwerken werden zu Beginn eines jeden Bezugsjahres in voller Höhe für das laufende Bezugsjahr berechnet. Bei wirksamer Kündigung des Bezugs werden die aufgrund der Jahresrechnung zu viel gezahlten Beträge durch Auftraggeber erstattet und umgehend vom Auftraggeber an diesen zurückgezahlt.
(6) Die Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung. Lieferungen, die vor der Kündigung erfolgten, werden nicht zurückgenommen
(7) Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Inhalte, die dem Kunden über einen Zugang zu einer Datenbank zur Verfügung gestellt werden.

§ 13 Urheberrecht

(1) Soweit die Erzeugnisse des Auftragnehmers einschließlich ihrer Einzelbeiträge und Abbildungen urheberrechtsschutzfähig sind, haben der Urheber bzw. der Auftragnehmer das Recht zur Verwertung. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
(2) Die Bestimmungen nach Abs. 1 gelten ebenfalls für Sammelwerke und Datenbankwerke (§ 4 UrhG). Darüber hinaus besteht bei Datenbankwerken ein Datenbankherstellerrecht (§ 87a UrhG).
(3) Der Auftragnehmer ist grundsätzlich bereit jedoch nicht verpflichtet, auf Anfrage mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zu einer weitergehenden Verwertung zu treffen.

§ 14 Anwendbares Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Auftraggeber die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.

§ 15 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie unter Gesetzliche Informationspflichten und Versand- und Zahlungshinweise.

Stand: Oktober 2026