Friseur/Friseurin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 5. Juli 2022

Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (BGBl. I S. 856), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Juli 2022 (BGBl. I S. 1070)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Januar 1997 (BGBl. I S. 36) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.07.2022
  • Umfang: 19 Seiten
  • Artikelnr: 6102074cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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