Informationselektroniker/Informationselektronikerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 30. März 2021

Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin*) vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 662) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Dezember 2020)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
1. die Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1542),
2. die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1413),
3. die Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1455) und
4. die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1490).

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 26.05.2021
  • Umfang: 36 Seiten
  • Artikelnr: 61021111a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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