Justizfachangestellter/Justizfachangestellte

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 26. Januar 1998

Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 195 vom 30. Januar 1998) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Justizfachangestellter/Justizfachangestellte (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 5. Dezember 1997, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 127 vom 14. Juli 1998)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 19.08.1998
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 61021085
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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