Elektroniker/Elektronikerin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 30. März 2021

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin*) vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 699)

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Gemäß Artikel 7 der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 662) tritt diese Verordnung am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1413) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 26.05.2021
  • Umfang: 24 Seiten
  • Artikelnr: 61021158cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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