Isolier-Industrie
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 31. Januar 1997
Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie vom 31. Januar 1997 (BGBl. I S. 217 vom 18. Februar 1997), nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin - Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 14. März 1997, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 207 vom 6. November 1997)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Isolierer/zur Isoliererin in der Industrie vom 27. August 1979 (BGBl. I S. 1532) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Isolierer/zur Isoliererin in der Industrie vom 27. August 1979 (BGBl. I S. 1532) außer Kraft.
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