Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
Verordnung über die Berufsausbildung
in der Fassung vom 15. März 2000
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257 vom 15. Juni 1998), geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 222 vom 22. März 2000)
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Assistenten an Bibliotheken vom 20. Juni 1975 (BGBl. I S. 1440) außer Kraft. Die Änderungsverordnung vom 15. März 2000 tritt am 1. August 2000 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Assistenten an Bibliotheken vom 20. Juni 1975 (BGBl. I S. 1440) außer Kraft. Die Änderungsverordnung vom 15. März 2000 tritt am 1. August 2000 in Kraft.