Fotograf/Fotografin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 12. Mai 2009

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen/zur Fotografin vom 12. Mai 2009 (BGBl. I S. 1051 vom 18. Mai 2009) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Februar 2009)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen/zur Fotografin vom 12. Mai 1997 (BGBl. I S. 1032) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.07.2009
  • Umfang: 40 Seiten
  • Artikelnr: 61021357w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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