Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Sachlicher und zeitlicher Gliederungsplan

vom 17. Juni 2002

Der sachliche und zeitliche Gliederungsplan zur Verordnung wird zum 31.07.2024 abgelöst durch den sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan der Verordnung zum Umwelttechnologen/zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (Artikelnr. 1215289a).

Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.07.2002
  • Umfang: 8 Seiten
  • Artikelnr: 1215289w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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