Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 8. Juni 2017

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1559 vom 13. Juni 2017).

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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§ 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmacher-Ausbildungsverordnung vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1558) außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 26.06.2017
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102250aw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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