Buchbinder/Buchbinderin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 20. Mai 2011

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin vom 20. Mai 2011 (BGBl. I S. 966 vom 30. Mai 2011) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2011).

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin vom 8. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1610), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 2001 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 12.07.2011
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 6102110bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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