Holzmechaniker/Holzmechanikerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 19. Mai 2015

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin vom 19. Mai 2015 (BGBl. I S. 738 vom 26. Mai 2015) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28. November 2014)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (BGBl. I S. 255) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 26.06.2015
  • Umfang: 48 Seiten
  • Artikelnr: 6102276b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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