Sozialversicherungsfachangestellter / Sozialversicherungsfachangestellte

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 18. Dezember 1996

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 31.07.1990
  • Umfang: 100 Seiten
  • Artikelnr: 6102052
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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