Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 30. Juni 2009

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing in der Fassung vom 30. Juni 2009 (BGBI. I S. 1714 vom 10. Juli 2009) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30. April 2004)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schauwerbegestalter/zur Schauwerbegestalterin vom 6. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1918, 2064), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1661), außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 27.04.2016
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 61021212a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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