Glasmacher/Glasmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 15. Juli 1985

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin (Glasmacher-Ausbildungsverordnung - GlasmAusbV) vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1524 vom 25. Juli 1985)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 30.12.1999
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102261w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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