Glaser/Glaserin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 5. Juli 2001
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 1551 vom 18. Juli 2001)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Glaser-Ausbildungsverordnung vom 18. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2534) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Glaser-Ausbildungsverordnung vom 18. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2534) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.