Glaser/Glaserin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 5. Juli 2001

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 1551 vom 18. Juli 2001)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Glaser-Ausbildungsverordnung vom 18. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2534) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.12.2001
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 6102272bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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