Industriekaufmann/Industriekauffrau

Sachlicher und zeitlicher Gliederungsplan

vom 12. März 2024

Der Sachliche und zeitliche Gliederungsplan ist nicht mehr gültig.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2764), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, außer Kraft.
Die wird abgelöst durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau (Industriekaufleuteausbildungsverordnung - IndKflAusbV). (Artikelnr. 6102139c)
Sachlicher und zeitlicher Gliederungsplan (Artikelnr. 1215023b)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 14.08.2002
  • Umfang: 12 Seiten
  • Artikelnr: 1215023aw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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