Larissa Meinunger

Erfolgreiche, systematische, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

- bitte auch mit der Berufsberatung!

Durch den allseits bekannten und schlichten Satz "Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln." der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2013 bekam die berufliche und soziale Integration - sprich: Förderung - junger Menschen große Aufmerksamkeit und unter dem Label "Jugendberufsagentur" auch ein Gesicht. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. stützt die dahinterstehenden Ziele, denn er setzt sich grundsätzlich für eine ineinander greifende Förderungen und Unterstützung von Kindern, jungen Menschen und Familien ein. Beim Übergang Schule - Beruf sind parallele oder nacheinander unterbreitete Angebote allzu oft nicht ausreichend für einen nachhaltigen Integrationserfolg. Vielmehr tragen verlässliche und tragfähige Formen der institutionellen Zusammenarbeit dazu bei, damit junge Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf meistern. Verkürzt gesagt: Die Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII müssen so bewegt und gelebt werden, dass junge Menschen mit Unterstützungsbedarfen Anschlüsse und Zugänge zu einer selbständigen Lebensgestaltung und einer tragfähigen Erwerbsperspektive finden. Die Hilfe, die nach wie vor unterschiedliche Sozialleistungsträger anbieten und die damit weiterhin aus unterschiedlichen Händen kommt, sollte für die jungen Menschen dabei so wirken, als käme sie aus einer Hand.

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Bibliografische Angaben

  • Reihe: dvb forum
  • Band: 56
  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 28.07.2017
  • Artikelnr: DVB1702W031
  • DOI (E-Paper-Teilbeitrag): 10.3278/DVB1702W031
  • Imprint: wbv Publikation
  • Sprache: Deutsch
  • Lizenzhinweis: Creative Commons Namensnennung-Share Alike 4.0 International

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