Axel Bernd Kunze, DEAE (Hg.)

Bildung und Gerechtigkeit - ein schwieriges Verhältnis?

Jeder Mensch hat einen menschenrechtlich verbürgten Anspruch auf Bildung. Ohne Bildung wird er nicht frei und selbstbestimmt handeln können. Das Recht auf
Bildung, das erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgeschrieben wurde, umfasst drei Bereiche: das individuelle Recht auf Bildung im engeren Sinne, dann die Rechte durch Bildung und schließlich die Rechte in der Bildung. Die Bildungspolitik muss darauf achten, dass das Recht auf Bildung in allen drei Aspekten gleichermaßen verwirklicht wird. Nur dann kann man von einem gerechten Bildungssystem sprechen.

Beiträge

forum erwachsenenbildung 03/2011

Recht auf Bildung - Bildungsgerechtigkeit

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Aiga von Hippel, Jutta Reich-Claassen
Bildungsgerechtigkeit und Weiterbildung:

Implikationen aus der Adressaten- und der Professionsforschung

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DEAE

50 Jahre Entwicklungsgeschichte der DEAE

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Vor Ort

Interview mit Antje Rösener

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Bibliografische Angaben

  • Reihe: Forum Erwachsenenbildung
  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 01.09.2011
  • Artikelnr: FEB1103W025
  • DOI (E-Book): 10.3278/FEB1103W025
  • Imprint: wbv Publikation
  • Sprache: Deutsch
  • Lizenzhinweis: Creative Commons Namensnennung-Share Alike 4.0 International

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