Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 8. Juli 1996

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin vom 8. Juli 1996 (BGBl. I S. 940 vom 12. Juli 1996), nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 9. Mai 1996, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1996)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 02.11.1992
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 6102441
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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