Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 26. März 1997

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740 vom 3. April 1997)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schwimmeistergehilfen vom 5. Dezember 1971 (BGBl. I S. 1947) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 30.04.1997
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 61021024
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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