Baugeräteführer/Baugeräteführerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 12. Mai 1997
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin vom 12. Mai 1997 (BGBl. I S. 1038 vom 22. Mai 1997) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Baugeräteführer/Baugeräteführerin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 14. März 1997, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 206 vom 5. November 1997)
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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