Glasmacher/Glasmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 15. Juli 1985

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin (Glasmacher-Ausbildungsverordnung - GlasmAusbV) vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1524 vom 25. Juli 1985) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glasmacher/Glasmacherin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26. Juli 1985, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 208 vom 7. November 1985)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 01.03.1991
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 6102264w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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