Glasbläser/Glasbläserin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 27. März 2001

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1612 vom 29. Juni 1998) in der Fassung vom 27. März 2001 (BGBl. I S. 471 vom 6. April 2001) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 8. Mai 1998, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 196 vom 20. Oktober 1998)

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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 05.11.1998
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 61021094w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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