Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 1. Februar 2000

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin vom 1. Februar 2000 (BGBl. I S. 83 vom 8. Februar 2000) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Dezember 1999, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 110 a vom 14. Juni 2000)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 21.03.2003
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 61021118
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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