Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 9. Februar 2004

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 160 vom 12. Februar 2004) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29. April 1992)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 2. April 1992 (BGBI. 1 S. 826) außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.09.2004
  • Umfang: 44 Seiten
  • Artikelnr: 6102455aw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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