Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

in der Fassung vom 7. Juni 2018

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599 vom 27. Juli 2007), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. Juni 2018 (BGBl. S. 746 vom 13. Juni 2018) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2004 in der Fassung vom 23. Februar 2018)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 29.06.2018
  • Umfang: 52 Seiten
  • Artikelnr: 61021220cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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