Fachkraft für Wasserwirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 21. Juli 2000

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft vom 21. Juli 2000 (BGBl. I S. 1148 vom 28. Juli 2000)

Das PDF ist barrierefrei.

Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
- die Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf Kulturbautechniker/Kulturbautechnikerin vom 21. Januar 1958 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 134, i. d. F. der Änderung vom 26. November 1991, Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 2826),
- die Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf Straßenbautechniker/Straßenbautechnikerin vom 19. November 1964 (Staatsanzeiger für das Land Hessen i. d. F. der Änderung vom 14. November 1991, Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 2778),
- die Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf Planungstechniker/Planungstechnikerin vom 1. Juni 1967 (Ministerialblatt für das Land Rheinland-Pfalz S. 627),
- der Erlass des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg über den Ausbildungsberuf Bautechniker/Bautechnikerin in der Wasserwirtschaftsverwaltung vom 1. Oktober 1957 (Baden-Württembergisches Verordnungsblatt - 4413/22).

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.08.2000
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 6102497
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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