Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 30. März 2021

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung*) vom 30. März 2021 (BGBl. l S. 662)

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Gemäß Artikel 7 der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 662) tritt diese Verordnung am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1490) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 26.05.2021
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 61021157c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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