Gärtner/Gärtnerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 6. März 1996

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin vom 6. März 1996 (BGBl. I S. 376 vom 14. März 1996) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Gärtner/Gärt‐nerin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 8. Dezember 1995, Beilage zum Bundes‐anzeiger Nr. 137 vom 25. Juli 1996)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 12 und § 23 der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau vom 26. Juni 1972 (BGBl. I S. 1027), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) geändert worden ist, außer Kraft; § 24 wird gestrichen.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 21.08.1996
  • Umfang: 124 Seiten
  • Artikelnr: 6102053
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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