Glaser/Glaserin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 5. Juli 2001

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 1551 vom 18. Juli 2001) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11. Mai 2001; Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 181 a vom 26. September 2001)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Glaser-Ausbildungsverordnung vom 18. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2534) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.11.2017
  • Umfang: 40 Seiten
  • Artikelnr: 6102277b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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