Berufsgruppen
- (Innen-)Ausbauberufe
- Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe
- Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung
- Berufe in Recht und Verwaltung
- Berufe in Unternehmensführung und -organisation
- Berufliche Fortbildung
- Darstellende und unterhaltende Berufe
- Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe
- Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie
- Fachpraktikerberufe
- Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten
- Gartenbauberufe und Floristik
- Gebäude- und versorgungstechnische Berufe
- Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe
- Hoch- und Tiefbauberufe
- Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe
- Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und verarbeitung
- Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe
- Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
- Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe
- Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe
- Meachatronik-, Energie- und Elektroberufe
- Medizinische Gesundheitsberufe
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe
- Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik
- Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung
- Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau
- Reinigungsberufe
- Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung
- Schutz-, Sicherheits- und Überwachsungsberufe
- Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe
- Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe
- Textil- und Lederberufe
- Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe
- Verkaufsberufe
- Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung)
- Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe
ARTIKELDETAILS
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Beschreibung
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.