Bankkaufmann/Bankkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

in der Fassung vom 30. April 2021

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau vom 5. Februar 2020 (BGBl. I S. 121), geändert durch die Verordnung vom 30. April 2021 (BGBl. I S. 865) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 2019)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau vom 30. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 51) außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 26.05.2021
  • Umfang: 36 Seiten
  • Artikelnr: 6102128b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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