Florist/Floristin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 2. Juli 2002

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396 vom 6. März 1997) in der Fassung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2480 vom 8. Juli 2002) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Florist/Floristin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 21. November 1996, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 130 vom 17. Juli 1997)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 30.07.2002
  • Umfang: 24 Seiten
  • Artikelnr: 61021037a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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