Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 8. Juni 2017

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1559 vom 13. Juni 2017) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30. März 2017).

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

Das PDF ist barrierefrei.

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmacher-Ausbildungsverordnung vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1558) außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 17.08.2017
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 6102259a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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