Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 15. Juli 2004

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1645 vom 20. Juli 2004) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29. Januar 2004)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom 19. August 1980 (BGBI. 1 S. 1524) und vom 30. April 2004 (BGBl. 1 S. 706) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.08.2004
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 6102168b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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