Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 15. Juli 2004

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1645 vom 20. Juli 2004)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom 19. August 1980 (BGBI. 1 S. 1524) und vom 30. April 2004 (BGBl. 1 S. 706) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.08.2004
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102151b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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