Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 12. Juli 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1586 vom 19. Juli 1999) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 8. Juni 1999, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 16 vom 25. Januar 2000)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr vom 9. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1729) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 11.06.2003
  • Umfang: 36 Seiten
  • Artikelnr: 6102149a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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